Abrechung über Krankenkasse
Die Abrechnung der medizinischen Kräftigungstherapie mit den privaten
Krankenkassen und den Beihilfestellen wurde durch Beschluss des
Ausschusses "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer nach monatelanger
Prüfung geregelt und
durch den Vorstand der Bundesärztekammer
bestätigt. Die Bekanntmachung durch die Bundesärztekammer erfolgte im
Deutschen Ärzteblatt, Jg. 99, Heft 3, am 18. Januar 2002.
Leider erklären sich derzeit nur einzelne gesetzliche Krankenversicherungen bereit, die Kosten zu tragen.
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