Abrechung über Krankenkasse

Die Abrechnung der medizinischen Kräftigungstherapie mit den privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen wurde durch Beschluss des Ausschusses "Gebührenordnung" der  Bundesärztekammer nach monatelanger Prüfung geregelt und durch den Vorstand der Bundesärztekammer bestätigt. Die Bekanntmachung durch die Bundesärztekammer erfolgte im Deutschen Ärzteblatt, Jg. 99, Heft 3, am 18. Januar 2002.
Leider erklären sich derzeit nur einzelne gesetzliche Krankenversicherungen bereit, die Kosten zu tragen.

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